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Lieferkettengesetz: Herausforderungen und praktische Handlungsempfehlungen für KMU
Ort: Online via Zoom
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Online-Seminar | Zoom
Sie haben sicherlich von der gegenwärtigen Debatte über die EU-Lieferkettenrichtlinie gehört und sind möglicherweise verunsichert, ob diese auf EU-Ebene überhaupt noch verabschiedet wird. Am gesetzlichen Status quo in Deutschland ändert sich aber nichts, selbst wenn die EU-Richtlinie nicht angenommen wird.
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit weniger als 1000 Mitarbeitern sind zunächst nicht direkt von den Vorschriften des Lieferkettengesetzes betroffen. Das bedeutet, dass sie keine unmittelbare Verpflichtung zur Einhaltung dieser Regelungen haben.
Jedoch sollten KMU sich bewusst sein, dass sie trotzdem indirekt vom Lieferkettengesetz betroffen sein können. Dies liegt daran, dass große Unternehmen, die gemäß dem Lieferkettengesetz Sorgfaltspflichten haben, ihre direkten Zulieferer – einschließlich KMU – kontaktieren müssen, um ihren Prüfverpflichtungen nachzukommen. Dies kann durch Fragebögen, Selbstauskünfte oder einen Verhaltenskodex geschehen. Deswegen müssen KMU ihre eigene Lieferkette genau kennen und in der Lage sein, Risiken abzuschätzen.
In unserem Event werden folgende Themen behandelt:
- Welche Bedeutung hat das Lieferkettengesetz für Unternehmen, die aufgrund ihrer geringeren Mitarbeiterzahl nicht direkt verpflichtet sind?
- Was sollten Unternehmen, die nicht verpflichtet sind, bezüglich der Anforderungen ihrer Kunden erwarten?
- Welche Sorgfaltspflichten sind relevant?
- Wer steht bei Fragen zum Lieferkettengesetz zur Verfügung?
Diese und weitere Fragen werden im Rahmen des Online-Seminars von David Pyka, Berater am Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte, beantwortet.
Veranstaltungslink wird für die angemeldete Gäste am 08. April 2024 zugeschickt.
Die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Ihr UV-Team