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UV informiert: Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes - Neuerungen ab 2024 und Erhöhung der Ausgleichsabgabe
Ort: Rostock
Eins ist klar: Ab diesem Jahr erhöht sich die maximale Ausgleichsabgabe für die Nichtbesetzung von Pflichtarbeitsplätzen mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen. Auch weitere Änderungen durch das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes gilt es, ab sofort, zu beachten. Gerne informieren wir Sie darüber, welche Neuerungen Ihr Unternehmen betreffen und welchen Mehrwert Sie durch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erzielen können. Sie bekommen nicht nur theoretisches Wissen, sondern hören auch Erfahrungen, die Vertreter von der EAA und unserem Mitgliedsunternehmen IKEA bereits gemacht haben.
Referentinnen und Referenten
- Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
Christine Janik und Sandra Polke („Lotsen für Inklusion in M-V")
- IKEA Deutschland GmbH & Co. KG
Claudia Hoffmeister (People & Culture Manager)
André Tecklenborg (Business Navigation & Operations Manager)
Themen der Veranstaltung
- Übersicht – Fördermöglichkeiten allgemein – Neueinstellung und Beschäftigungssicherung
- Neuerungen ab 01.01.2024: Gesetz „Inklusiver Arbeitsmarkt
- Einführung 4. Staffel der Ausgleichsabgabe
- Staffel der Ausgleichsabgabe Landesprogramm M-V „Inklusive Ausbildung und Arbeit“
- Wer wird auf einen Pflichtplatz angerechnet? (Ausgleichsabgabe)
- Gute Gründe – Vorteile der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
- IKEA – Welche Bedenken das Unternehmen anfangs hatte und welche positiven Erfahrungen durch die Einstellung von Menschen mit Behinderungen entstanden sind.
- Einblicke in die EAA Lotsenarbeit - Praxisbeispiele
Zeit für Ihre Fragen und Networking mit Snacks und Getränken.
Ihr UV-Team
Rückblick
(Fotos: UV Geschäftsstelle)