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Verbandsmitglieder
Mitgliederversammlung
Präsidium
Beirat
UV-Expertenteams
UV-Junioren
... wählt aus seinen Reihen den Vorstand, vertritt den Verband nach Außen, entwickelt Strategien und erarbeitet Aufgabenstellungen für die MitarbeiterInnen des Verbandes.
(v.l.n.r.: J. Witte, M. Laudahn, Dr. Th. Hänsch, Th. Böhm, A. Hausmann, F. Oestreich, I. Düwel, B.C. Wilhelm, M. Diestel, S. Schuffenhauer, T. Scheffler)
Frank Oestreich
Reinigung Nord GmbH
Irmhild Düwel
AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH
Sebastian Schuffenhauer
Autohaus Rostock Ost GmbH
Anja Hausmann
ECOVIS Grieger Mallison
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater • Rechtsanwälte
Thomas Böhm
Juni Media GmbH & Co. KG
Marcus Diestel
Dr. Diestel GmbH
Dr. Thomas Hänsch
Geiersberger Glas & Partner mbB
Rechtsanwälte und Fachanwälte
Matthias Laudahn
ECOVIS Hanseatische Mittelstandsberatung GmbH & Co.KG
Tom Scheffler
Ferdinand Schultz Nachfolger Fördertechnik GmbH
Bjarne C. Wilhelm
Sawayo GmbH
Johannes Witte
we3 witte elektrotechnik gmbh
Der Beirat wird durch das Präsidium gewählt und unterstützt dieses bei der Bearbeitung von Aufgabenbereichen.
Simone Brenner
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Jan Brockmann
Brockmann Digital Systemhaus GmbH
Bernd Brummermann
Ostseesparkasse Rostock
Jonas Graßhoff
Stadtwerke Güstrow GmbH
Yvette Hartmann
Rostocker Straßenbahn AG
Axel Heidebrecht
Getränkeland Heidebrecht GmbH & Co. KG
Alexander Steingraeber
ALBA Nord GmbH
Christiane Winter-Thumann
arcona Management GmbH
... sind ein lebendiges Instrument zur Gestaltung der Verbandsarbeit, an denen sich unsere Mitglieder je nach Interesse und Sachwissen beteiligen können.
Sabrina Wolf
Antje Hüfner
Frank Thiessenhusen
Stefan Rieke
(Technologie, Innovation und gewerblicher Rechteschutz)
Matthias Laudahn
Torsten Ruwoldt
Erfahren Sie mehr über die Leistungen unserer UV-Expertenteams und den UV-Junioren unter folgenden Seiten:
Hier finden Sie weitere Informationen zur Wahl und den Aufgaben des Präsidiums.
§ 12 Das Präsidium
1. Das Präsidium der Vereinigung besteht aus höchstens 11 Mitgliedern. Die Regionalleitung(en) entsendet(n) Mitglieder in das Präsidium, die dem Präsidium beratend zur Seite stehen. Das Präsidium gibt sich einen Beirat.
1.a)Die Regionalleitung(en) besteht(en) aus mindestens 5 Mitgliedern. Sie nimmt wirtschaftspolitisch regional geprägte Aufgaben zur Unterstützung des Präsidiums wahr. Ihre Wahl erfolgt von den in der Region ansässigen Mitgliedern für die Dauer von 4 Jahren. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Arbeit der Regionalleitung(en) ist ehrenamtlich.
2. Die Präsidiumsmitglieder werden in der ordentlichen Mitgliederversammlung jeweils auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
3. Das Präsidium wählt aus seinen Reihen einen Präsidenten sowie einen ersten und zweiten Stellvertreter.
4. Das Präsidium bleibt nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl oder seiner Wiederwahl im Amt.
5. Das Präsidium leitet die Vereinigung. Zu seinen Aufgaben gehören namentlich:
a) die satzungsgemäße Wahrnehmung der Interessen der Vereinigung und seiner Mitglieder;
b) die Aufstellung der Tagesordnung für die Mitgliederversammlung, die Einberufung der Mitgliederversammlung und deren Vorbereitung;
c) die Aufstellung des Geschäftsberichtes, der Jahresrechnung für das vorangegangene Geschäftsjahr und des Voranschlages für das kommende Geschäftsjahr;
d) die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung;
e) die Bestellung von Geschäftsführern.
6. Das Präsidium kann zur Bearbeitung bestimmter Aufgaben Ausschüsse bestellen. Bei der Auswahl der Ausschussmitglieder ist es nicht auf die Präsidiumsmitglieder beschränkt.
7. Der Präsident beruft das Präsidium ein, mindestens einmal im Quartal oder, wenn er oder ein anderes Präsidiumsmitglied eine Präsidiumssitzung für erforderlich halten. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
8. Das Amt eines Präsidiumsmitgliedes endet:
a) durch Ablauf der Amtszeit;
b) durch Niederlegung des Amtes, die Niederlegung des Amtes hat durch schriftliche Mitteilung an das Präsidium zu erfolgen;
c) durch Abberufung von Seiten der Mitgliederversammlung;
d) wenn das Präsidiumsmitglied nicht mehr Mitglied der Vereinigung ist.
9. Scheidet ein Präsidiumsmitglied vor Ablauf der Amtszeitdauer aus, so erfolgt in der nächsten Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl. Die Ersatzwahl gilt für die restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen Präsidiumsmitgliedes. Das Präsidium kann, bis zur Ersatzwahl, kommissarisch einen Nachfolgekandidaten einsetzen.
10. Die Tätigkeit im Präsidium ist ehrenamtlich.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Berufung und den Aufgaben des Beirates.
§ 15 Beirat, Rechnungsprüfer, Wirtschaftsprüfer
1. Dem Präsidium steht ein Beirat zur Seite, der aus mindestens 5 Mitgliedern besteht. Das Präsidium beruft die Beiratsmitglieder für die Dauer von zwei Jahren. Die Arbeit des Beirats ist ehrenamtlich. Wiederberufung ist zulässig. Das Präsidium sollte als Mitglieder des Beirates Arbeitgeber aus verschiedenen Wirtschaftszweigen berufen.
2. Die berufenen Beiratsmitglieder sind den Mitgliedern unverzüglich namentlich bekanntzugeben.
Der Beirat hat die Aufgabe:
a) Das Präsidium in seiner Arbeit zu unterstützen und
b) nach, vom Präsidium vorgegebenen, fachbezogenen Bereichen zu arbeiten.
Der Beirat kann zur Bearbeitung seiner Aufgaben Ausschüsse in Abstimmung mit dem Präsidium (§ 12 Ziffer 6) bestellen. Jedes Beiratsmitglied steht einem (gem. § 15 Ziffer 2 b) fachbezogenen Bereich vor und ist zugleich dessen Sprecher.
In Abstimmung mit dem Präsidenten kann der Beirat, gemäß § 164 ff BGB, nach außen den
Verband vertreten.
3. Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt jeweils
a) zwei Rechnungsprüfer,
b) einen Wirtschaftsprüfer.(bei Bedarf)
Die Rechnungsprüfer und der Wirtschaftsprüfer werden aus dem Kreise der Mitglieder gewählt und sind ehrenamtlich tätig.
4. Die Rechnungsprüfer und der Wirtschaftsprüfer haben die Bücher der Vereinigung daraufhin zu prüfen, ob sie Gesetz und Satzung und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen.
Über das Ergebnis der Prüfung ist dem Präsidium schriftlich zu berichten.
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