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Aufnahmegebühr

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

Jahrespflichtbeitrag

Jahrespflichtbeiträge richten sich nach der Beschäftigtenanzahl der Unternehmen. Es zählen die Betriebsteile vor Ort (ohne Azubis). Sie betragen für:

MITARBEITER PREIS
Unternehmen ohne freie oder feste Mitarbeiter = Mindestbeitrag 280,00 EURO
bis einschl. 5 Beschäftigte 320,00 EURO
bis einschl. 10 Beschäftigte 360,00 EURO
bis einschl. 15 Beschäftigte 480,00 EURO
bis einschl. 20 Beschäftigte 640,00 EURO
bis einschl. 30 Beschäftigte 800,00 EURO
bis einschl. 40 Beschäftigte 960,00 EURO
bis einschl. 50 Beschäftigte 1.120,00 EURO
bis einschl. 60 Beschäftigte 1.280,00 EURO
bis einschl. 80 Beschäftigte 1.440,00 EURO
bis einschl. 100 Beschäftigte 1.600,00 EURO
bis einschl. 150 Beschäftigte 1.800,00 EURO
über 150 Beschäftigte 2.000,00 EURO

Beitragserhebung

Der Mitgliedsbeitrag versteht sich als Jahrespflichtbeitrag und ist einmal jährlich zu entrichten. Er wird mit Beginn jedes neuen Kalenderjahres erhoben und ist auf das Konto der Geschäftsstelle im Lastschriftverfahren in voller Höhe zum 15.01. des Jahres oder auf Rechnung zu entrichten.

Sonderregelungen

  • Neumitglieder
    Neu aufgenommene Mitglieder zahlen im Eintrittsjahr je nach Eintritt im ersten oder zweiten Halbjahr den vollen oder hälftigen Jahresbeitrag. Sie erhalten ihre Beitragsrechnung mit der Bestätigung der Aufnahme in den Verband.
  • Existenzgründer
    Existenzgründer entrichten im Jahr des Eintrittes und im Folgejahr den hälftigen Jahresbeitrag. Existenzgründer sind Unternehmen und Einrichtungen, welche zum Zeitpunkt des Eintrittes weniger als 3 Jahre bestanden haben.
  • Stundung / Ratenzahlung
    Härtefallregelungen können nach begründeter Antragstellung an die Geschäftsstelle und mit Beschlussfassung durch das Präsidium vereinbart werden. Mit Beitragsrückständen ruhen die Mitgliedsrechte. Die Mitgliedspflichten, insbesondere die der Beitragszahlungen, bleiben hiervon unberührt.
  • Gemeinnützige Einrichtungen
    Diese entrichten gegen Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung den hälftigen Jahresbeitrag. Sie können in Ausnahmefällen mit Beschlussfassung durch das Präsidium beitragsfrei aufgenommen werden.
  • Unternehmensgruppen
    Jede natürliche und juristische Person einer Unternehmensgruppe kann Mitglied gemäß Beitragsordnung werden. Bezüglich der Gesamtbeiträge findet eine Begrenzung auf den max. Beitragssatz (derzeit 2.000,00 EURO p.a.) statt.
  • Freiwillige Zahlung / Patenschaften
    Eine freiwillige Zahlung über die festgesetzten Mitgliedsbeiträge hinaus und Sonderzahlungen sind möglich. Mitglieder des Verbandes können im Wege einer Patenschaft die Beitragspflicht anderer Mitglieder übernehmen.
  • Förderndes Mitglied
    Mitglieder, die ihre unternehmerische Tätigkeit auf Dauer einstellen und damit ihre Mitgliedschaft beenden, können mit einem hälftigen Mindestbeitrag als Jahresbeitrag eine Fördermitgliedschaft begründen.

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