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Aufnahmegebühr
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Jahrespflichtbeitrag
Jahrespflichtbeiträge richten sich nach der Beschäftigtenanzahl der Unternehmen. Es zählen die Betriebsteile vor Ort (ohne Azubis). Sie betragen für:
MITARBEITER | PREIS |
---|---|
Unternehmen ohne freie oder feste Mitarbeiter = Mindestbeitrag | 280,00 EURO |
bis einschl. 5 Beschäftigte | 320,00 EURO |
bis einschl. 10 Beschäftigte | 360,00 EURO |
bis einschl. 15 Beschäftigte | 480,00 EURO |
bis einschl. 20 Beschäftigte | 640,00 EURO |
bis einschl. 30 Beschäftigte | 800,00 EURO |
bis einschl. 40 Beschäftigte | 960,00 EURO |
bis einschl. 50 Beschäftigte | 1.120,00 EURO |
bis einschl. 60 Beschäftigte | 1.280,00 EURO |
bis einschl. 80 Beschäftigte | 1.440,00 EURO |
bis einschl. 100 Beschäftigte | 1.600,00 EURO |
bis einschl. 150 Beschäftigte | 1.800,00 EURO |
über 150 Beschäftigte | 2.000,00 EURO |
Beitragserhebung
Der Mitgliedsbeitrag versteht sich als Jahrespflichtbeitrag und ist einmal jährlich zu entrichten. Er wird mit Beginn jedes neuen Kalenderjahres erhoben und ist auf das Konto der Geschäftsstelle im Lastschriftverfahren in voller Höhe zum 15.01. des Jahres oder auf Rechnung zu entrichten.
Sonderregelungen
- Neumitglieder
Neu aufgenommene Mitglieder zahlen im Eintrittsjahr je nach Eintritt im ersten oder zweiten Halbjahr den vollen oder hälftigen Jahresbeitrag. Sie erhalten ihre Beitragsrechnung mit der Bestätigung der Aufnahme in den Verband. - Existenzgründer
Existenzgründer entrichten im Jahr des Eintrittes und im Folgejahr den hälftigen Jahresbeitrag. Existenzgründer sind Unternehmen und Einrichtungen, welche zum Zeitpunkt des Eintrittes weniger als 3 Jahre bestanden haben. - Stundung / Ratenzahlung
Härtefallregelungen können nach begründeter Antragstellung an die Geschäftsstelle und mit Beschlussfassung durch das Präsidium vereinbart werden. Mit Beitragsrückständen ruhen die Mitgliedsrechte. Die Mitgliedspflichten, insbesondere die der Beitragszahlungen, bleiben hiervon unberührt. - Gemeinnützige Einrichtungen
Diese entrichten gegen Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung den hälftigen Jahresbeitrag. Sie können in Ausnahmefällen mit Beschlussfassung durch das Präsidium beitragsfrei aufgenommen werden. - Unternehmensgruppen
Jede natürliche und juristische Person einer Unternehmensgruppe kann Mitglied gemäß Beitragsordnung werden. Bezüglich der Gesamtbeiträge findet eine Begrenzung auf den max. Beitragssatz (derzeit 2.000,00 EURO p.a.) statt. - Freiwillige Zahlung / Patenschaften
Eine freiwillige Zahlung über die festgesetzten Mitgliedsbeiträge hinaus und Sonderzahlungen sind möglich. Mitglieder des Verbandes können im Wege einer Patenschaft die Beitragspflicht anderer Mitglieder übernehmen. - Förderndes Mitglied
Mitglieder, die ihre unternehmerische Tätigkeit auf Dauer einstellen und damit ihre Mitgliedschaft beenden, können mit einem hälftigen Mindestbeitrag als Jahresbeitrag eine Fördermitgliedschaft begründen.